Sicherheitsverglasungsmaterialien im Bauwesen – Teil 2: Gehärtetes Glas
1 Geltungsbereich
Dieser Teil von GB 15763 legt die Klassifizierung, technische Anforderungen, Prüfmethoden und Prüfregeln für gehärtetes Glas für Gebäude fest, die durch Wärmebehandlungsverfahren hergestellt werden.
Dieser Teil von GB 15763 gilt für gehärtetes Glas für Gebäude, das durch Wärmebehandlungsverfahren hergestellt wird. Für gehärtetes Glas, das außerhalb des Bauwesens (z. B. Industrieanlagen, Möbel usw.) verwendet wird, kann diese Norm entsprechend ihren Produkteigenschaften als Referenz verwendet werden, wenn keine entsprechende Produktnorm vorhanden ist.
2 Normative Verweise
Die Bedingungen in den folgenden Dokumenten werden durch Verweis in diesem Abschnitt zu den Bedingungen dieses Abschnitts. Bei datierten Verweisen gelten alle nachfolgenden Änderungen (mit Ausnahme von Errat-Inhalten) oder Überarbeitungen nicht für diesen Standard. Allerdings wird den Vertragsparteien von Vereinbarungen, die auf diesem Abschnitt basieren, empfohlen, zu prüfen, ob die neuesten Versionen dieser Dokumente verwendet werden können. Bei undatierten Verweisen gilt die neueste Version für diesen Abschnitt.
GB 9962-1999 Verbundglas
GB 11614 Floatglas
GB/T 18144 Glas-Stresstestmethode
3 Definition und Klassifizierung
3.1 Definition
Gehärtetes Glas: Glas nach dem Wärmebehandlungsprozess. Es zeichnet sich dadurch aus, dass sich auf der Glasoberfläche eine Druckspannungsschicht bildet, die mechanische Festigkeit und die Temperaturwechselbeständigkeit verbessert werden und es einen besonderen Bruchzustand aufweist.
3.2 Klassifizierung
3.2.1 Je nach Produktionsprozess kann gehärtetes Glas unterteilt werden in:
Vertikales gehärtetes Glas: gehärtetes Glas, das durch Aufhängen mit Klammern während des Härtungsprozesses hergestellt wird.
Horizontales gehärtetes Glas: gehärtetes Glas, das während des Härtungsprozesses durch horizontale Rollenunterstützung hergestellt wird.
3.2.2 Gehärtetes Glas wird nach Form in flaches gehärtetes Glas und gebogenes gehärtetes Glas eingeteilt.
4 Glas wird in gehärtetem Glas verwendet
Die Qualität des bei der Herstellung von gehärtetem Glas verwendeten Glases muss den Anforderungen der entsprechenden Produktnormen entsprechen. Für das bei der Herstellung von gehärtetem Glas mit besonderen Anforderungen verwendete Glas wird die Qualität des Glases sowohl vom Lieferanten als auch vom Käufer bestimmt.
5 Anforderungen
Die Eigenschaften und Prüfmethoden von gehärtetem Glas müssen den Bestimmungen der entsprechenden Punkte in Tabelle 1 entsprechen. Darunter sind Sicherheitsleistungsanforderungen verbindliche Anforderungen.
| Name | Qualifikationsanforderungen | Experimentelle Methode | |
| Anforderungen an Größe und Aussehen | Abmessungen und ihre Toleranzen |
5.1 |
6.1 |
| Dicke und ihre Toleranz |
5.2 |
6.2 | |
| Aussehen Qualität |
5.3 |
6.3 | |
| Krümmung | 5.4 | 6.4 | |
| Anforderungen an die Sicherheitsleistung | Schlagfestigkeit | 5.5 | 6.5 |
| Fragmentierter Staat | 5.6 | 6.6 | |
| Schlagleistung des Schrotbeutels | 5.7 | 6.7 | |
| Allgemeine Leistungsanforderungen | Oberflächenspannung | 5.8 | 6.8 |
| Wärmeschockbeständigkeit | 5.9 | 6.9 | |
5.1 Abmessungen und deren Toleranzen
5.1.1 Zulässige Abweichung der Seitenlänge von rechteckigem flachem gehärtetem Glas
Die zulässige Abweichung der Seitenlänge von rechteckigem flachem gehärtetem Glas muss den Bestimmungen in Tabelle 2 entsprechen.
| Dicke | Zulässige Abweichung der Seitenlänge (L). | |||
| L Kleiner oder gleich 1000 | 1000<> | 2 000 |
L>3000 | |
| 3,4,5,6, | plus 1 -2 | ±3 | ±4 | ±5 |
| 8,10,12 | plus 2 -3 | |||
| 15 | ±4 | ±4 | ||
| 19 | ±5 | ±5 | ±6 | ±7 |
| >19 | Verhandelt durch Angebot und Nachfrage | |||
5.1.2 Diagonalunterschied von rechteckigem, flachem gehärtetem Glas
Der Diagonalunterschied von rechteckigem, ebenem gehärtetem Glas muss den Bestimmungen in Tabelle 3 entsprechen.
| Nenndicke des Glases | Zulässiger Wert der Diagonaldifferenz | ||
| Seitenlänge kleiner oder gleich 2000 | 2 000 |
Side Length>3000 | |
| 3,4,5,6, | ±3 | ±4 | ±5 |
| 8,10,12 | ±4 | ±5 | ±6 |
| 15,19 | ±5 | ±6 | ±7 |
| >19 | Verhandelt durch Angebot und Nachfrage | ||
5.1.3 Abmessungen und Toleranzen von gehärtetem Glas in anderen Formen
Von Angebots- und Nachfrageseite ausgehandelt.
5.1.4 Kantenbearbeitung
Form und Qualität der Kantenbearbeitung werden von beiden Parteien vereinbart.
5.1.5 Rundes Loch
5.1.5.1 Übersicht
Dieser Artikel gilt nur für gehärtetes Glas mit einer Nenndicke von mindestens 4 mm. Die Bearbeitungsqualität des Rundlochrandes wird zwischen Lieferant und Käufer vereinbart.
5.1.5.2 Blende
Der Porendurchmesser ist im Allgemeinen nicht kleiner als die Nenndicke des Glases, und die zulässige Abweichung des Porendurchmessers muss den Bestimmungen in Tabelle 4 entsprechen. Die zulässige Abweichung des Lochdurchmessers des Lochs ist kleiner als die Nenndicke des Glases werden zwischen Lieferant und Käufer vereinbart.
| Nennöffnung (D) | Zulässige Abweichung |
| 4 Kleiner oder gleich D Kleiner oder gleich 50 | ±1.0 |
| 50<> | ±2.0 |
| 100<> | Verhandelt durch Angebot und Nachfrage |
